Motoradfahrer, die auf dem Hinterrad Kunststücke zeigen, werden künftig mit 50 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten. Soviel kostet die Ordnungswidrigkeit nach dem neuen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Begründung des Gesetzgebers: Auf einem Rad beherrscht man in der Regel sein Zweirad nicht mehr und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmer. Der Tatbestandskatalog, der als Verwaltungsvorschrift den seit 1.April gültigen Bußgeldkatalog ergänzt, soll der Verkehrspolizei und den Kommunalbehörden bei der Umsetzung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr helfen. Er wurde im Auftrag der Bundesländer erstellt und auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht.