Wer hinter dem Steuer mehrfach telefoniert, muss neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Dies entschieden jetzt Richter am Oberlandesgericht Hamm. Somit wurde ein Autofahrer verurteilt, der „beharrlich“ während der Fahrt telefonierte. Normalerweise umfasst ein Handy-Verstoß am Steuer nur ein Bußgeld in Höhe von 40 €. Laut Bußgeldkatalog kommt ein Fahrverbot nicht infrage, kann jedoch bei erheblich Pflichtverletzung ausgesprochen werden. So traf es auch den Autofahrer, der schon mehrmals mit Bußgeldern und einem Fahrverbot belegt worden war. (AZ: 3 RBs 256/13)